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Beglaubigte Übersetzungen:

Die Übersetzungen, die für Behörden bestimmt sind (z.B. Geburtsurkunden), müssen beglaubigt werden. Als eine für die Berliner Gerichte und Notare ermächtigte Übersetzerin für die russische Sprache kann ich offiziell bescheinigen, dass das betreffende Dokument richtig und vollständig übersetzt wurde. Diese Übersetzungen können Sie in Deutschland bei allen Behörden, Gerichten und sonstigen Institutionen vorlegen.

Für die Verwendung im Ausland sollen die Übersetzungen in der Regel mit einer weiteren notariellen Beglaubigung und einer Überbegaubigung beim Landgericht versehen werden.

Der Beglaubigung bedürfen oft folgende Dokumente:

  • Apostille
  • Einseitige Urkunden
    • Adoptionsurkunde
    • Aufenthaltstitel
    • Führerschein
    • Führungszeugnis
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde
    • Meldebescheinigung
    • Namensänderungsurkunde
    • Reisepass
    • Personalausweis
    • Rentenbescheinigung
    • Scheidungsurkunde
    • Sterbeurkunde
    • Steuerbescheinigung
    • etc.
  • Mehrseitige Urkunden
    • Arbeitsbuch
    • Diplom mit Anlage
    • Schulzeugnis mit Anlage
    • Urteil
    • Vollmacht
    • etc.

Sollten Sie dazu Fragen haben, kontaktieren Sie mich bitte per Telefon, E-Mail oder persönlich. Ich berate Sie gern rund um das Thema "Beglaubigung, Legalisation und Apostille".

Die Preise für beglaubigte Übersetzungen sind hier mit aufgelistet.

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